Info über die Funkbetriebszeugnisse / Sprechfunkzeugnisse / Neuigkeiten
 
Der Betreiber einer See- oder Schiffsfunkstelle muss ein für diese Anlage gültiges Befähigungszeugnis haben (ausgenommen sind bestimmte Notsituationen). Damit soll gewährleistet sein, das der Funkverkehr entsprechend den internationalen Regelungen und nationalen Vorschriften abgewickelt wird.

Ausgehend von dieser Forderung steht im deutschen Telekommunikationsgesetz bzw. den jeweiligen Durchführungsverordnungen, das der Funkdienst bei einer deutschen Seefunkstelle nur von Personen ausgeübt werden darf, die ein von der Deutschen Bundespost, der RegTP oder den Prüfungsausschüssen der Zentralen Verwaltungsstelle des DSV/DMYV ausgestelltes oder anerkanntes Befähigungszeugnis besitzen.
Mit Einführung des weltweiten Not- und Sicherheitssystems GMDSS (Global Mobile Distress and Safety System) wurden die Anforderungen und Inhalte der Zeugnisse neu festgelegt. Ein wesentlicher Punkt ist die Bedienung des DSC-Controllers (Digitales Selectivruf-Verfahren) und der Nachweis, das englische Grundkenntnisse im Seefunkbereich vorhanden sind.

Achtung: Nach der neuen Sportseeschifferschein- Verordnung 2005 muss der Schiffsführer eines Schiffes (Eigen oder Charter) im Seefunkbereich Besitzer eines gültigen Funkzeugnisses für die an Bord befindlichen Anlagen sein!
Es reicht also nicht, dass ein Crewmitglied ein Zeugnis besitzt.

Für den Bereich der nicht ausrüstungspflichtigen Sportschifffahrt (non SOLAS) werden folgende Zeugnisse ausgestellt:
 
Bezeichnung: Berechtigung: Gültigkeitsbereich:
     
Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC)
(Long Range Certificate)

 

Betreiben einer UKW, Grenz-, Kurzwellen- Sprechfunkanlage
mit DSC – Einrichtung
Satellitenfunk Std-C-Anlagen
 
Weltweit im Seefunkbereich

 

 

     
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)
(Short Range Certificate)

 

Betreiben einer UKW-Sprechfunkanlage mit DSC-Einrichtung

 

Weltweit im Seefunkbereich

 

 

     
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Radiotelephone Operator’s Certificate for the Radiotelephone Service on Inland Waterways
Betreiben einer UKW-Schiffsfunkanlage


 

Weltweit auf Binnenschifffahrtsstrassen


 



Wer im Seefunk- und Binnenfunk eine Anlage betreiben will, muss neben dem LRC/SRC auch das UBI besitzen.
Wichtig z.B. für Wassersportler in den niederländischen Revieren, welche überwiegend als Binnenbereich ausgewiesen sind!


Da oft die Frage gestellt wird: "Was kann ich noch mit meinem altem Zeugnis machen", hier eine Übersicht:
 

Zeugnis Berechtigung Gültigkeitsbereich
     
Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst
(Allgemeines Sprechfunkzeugnis)
 
Betreiben von Sprechfunkanlagen auf
UKW, Grenz- und Kurzwelle
ohne DSC - Einrichtung
Satellitenfunk, Funktelex
 
International
See- und Binnenfunk
non-GMDSS
 
     
Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis
für Ultrakurzwellen
(UKW-Zeugnis)
Betreiben von UKW-Sprechfunkanlagen
ohne DSC - Einrichtung
International
See- und Binnenfunk
non-GMDSS

Nach der abgeschlossenen Einführung des GMDSS für die Berufsschifffahrt und steigender Verbreitung der DSC-Funkanlagen bei der Sportschifffahrt im Seefunkbereich gelten diese Zeugnisse praktisch nur noch für den Binnenfunk.

Zeugnis Berechtigung Gültigkeitsbereich
     
Allgemeines Betriebszeugnis
für Funker
(ABZ)


 

Betreiben aller Anlagen im GMDSS - System
DSC - Sprechfunk
UKW/GW/KW/Satelliten
Telex
 
International
See- und Binnenfunk
GMDSS
SOLAS

 

     
Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I
(UKW I)
 
Betreiben aller Anlagen im GMDSS - System
DSC - Sprechfunk
UKW
International
See- und Binnenfunk
GMDSS
SOLAS
     
Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker II
(UKW II)
 
Betreiben aller Anlagen im GMDSS - System
DSC - Sprechfunk
UKW
Im Abdeckungsbereich der deutschen Küstenfunkstellen
Binnenfunk
 

 

Voraussetzungen für die neuen Zeugnisse
Mindestalter 15 Jahre (UBI / SRC) 18 Jahre (LRC) deutsche Staatsangehörigkeit bzw. Zugehörigkeit zu den EU-Staaten, Beherrschung der deutschen Sprache und erfolgreiche Ablage einer Prüfung.

Die Prüfungsabnahme für die Zeugnisse LRC / SRC / UBI erfolgt durch Prüfungsausschüsse des DSV / DMYV.
Weitere Info's unter http://www.dsv.org/



UBI
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.

Kenntnisse auf folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweisen:
- wesentliche Merkmale,
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs,
- Funkstellen,
- Frequenzen und ihre Nutzung,
- Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS),
- Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage.

In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.

Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

SRC
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren
Die theoretische Prüfung besteht aus der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
einem Fragebogen (Multiple Choice)

Kenntnisse
- des mobilen Seefunkdienstes,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von
Informationen auf See sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden

LRC
Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren
Die theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der Aufnahme von Not- Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.

Kenntnisse
- des SRC und zusätzlich:
- des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden.
 

Praktischer Teil: Aufnahme und -abgabe von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen nach Vorgabe eines Textes
Anlagenbedienung
Praktische Verkehrsabwicklung
 
Schriftlicher Teil: Allgemeine Bestimmungen
Gesetzeskunde und Vorschriften
Betriebsverfahren

 

Änderungen bei den Prüfungen zum SRC und UBI zum 01.10.2018

Seit der letzten Überarbeitung 2011 haben sich einige Dinge und Begrifflichkeiten geändert.
Diese wurden jetzt in die Fragenkataloge und praktischen Prüfungen übernommen.

Hier die wichtigsten Änderungen:

SRC und UBI:
Bei den Fragen wurde der Begriff „Frequenzzuteilungsurkunde“ durch
„Zuteilungsurkunde (Ship Stations Licence) ersetzt.

SRC:
Bei den praktischen Pflichtaufgaben wurde die Weiterleitung eines Notfalles per DSC durch Sprechfunk ersetzt.
Hinzugekommen ist die Aussendung eines Sicherheitsanrufes per DSC und die Abgabe der Sicherheitsmeldung.

UBI:
Bei der praktischen Prüfung werden die Anrufe bei Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen und ggf. beim Abschluss des Vorganges, den international gültigen Sprechfunkverfahren angeglichen.
Verwendet werden die Begriffe „All stations“ und „This is“.
Die Kennzeichnung der Funkstelle erfolgt in der Landessprache mit
Schiffstyp Schiffsname und Rufzeichen.
Die weitere Meldung erfolgt ebenfalls in der Landessprache.

Fazit:
Keine Erschwernis der Prüfungen aber leider keine Reduzierung
der „Wo steht was“ – Fragen.

Frequenzzuteilungsurkunde wird ersetzt durch die Zuteilung von Rufzeichen und gegflls. MMSI- und ATIS- Nummern

Ab dem 01.06.2013 gelten die Frequenzen des See- und Binnenfunks als allgemein zugeteilt.

Die Nutzung dieser Frequenzen wird jedoch abhängig gemacht von der entsprechenden Zuteilung von Rufzeichen oder / und Nummern durch die Bundesnetzagentur.

Bestehende Genehmigungs- oder Frequenzzuteilungsurkunden behalten ihre Gültigkeit bis zu einer Änderung.

Den Antrag für die Sportschifffahrt finden Sie hier

Für GW- und KW-Anlagen benutzen Sie den Antrag für die Berufsschifffahrt.

 

Änderungen bei den Prüfungen für die Funkzeugnisse zum 01.10.2011

Eingeführt wurden für den Theorieteil neue Fragenkataloge.

Die Beispiele für die Aufnahme von Meldungen sowie die Anforderungen bei der praktischen Prüfung bleiben unverändert.


SRC
Der Fragenkatalog SRC ist auf 180 Fragen reduziert und 24 Fragen müssen nach dem Multiple Choice Verfahren beantwortet werden. Vier Antworten werden angeboten. Da die falschen Antworten ziemlich nahe der richtigen liegen, muss man den Stoff sicher beherrschen. (Raten reicht nicht!) Die maximale Fehlerquote beträgt 20 %. Eine mündliche Nachprüfung ist nicht vorgesehen.

UBI
Der Fragenkatalog UBI ist auf 130 Fragen reduziert und 22 Fragen müssen nach dem Multiple Choice Verfahren beantwortet werden. Vier Antworten werden angeboten. Die maximale Fehlerquote beträgt 20 %. Eine mündliche Nachprüfung ist nicht vorgesehen.

RYA
Für unter deutscher Flagge fahrende Schiffe wird das englische Zeugnis der RYA nicht anerkannt.
Ab 01.10.2011 kann durch eine Anpassungsprüfung das SRC erworben werden.
8 Fragen (Multiple Choice) aus einem Katalog mit 37 Fragen.

Übersetzungsaufgaben und praktische Prüfung wie beim SRC


Funkzeugnispflicht für Schiffsführer

Da immer noch Unklarheiten über die neuen Bestimmungen bestehen, hier eine Beschreibung der Rechtslage.


Schonfrist endete am 01. Januar 2010

Seit dem 01.01.2010 wird ein Verstoß des Skippers gegen die Funkzeugnispflicht mit Bußgeld (150 EURO) belegt.
Lt. WaSchPo werden natürlich neue Vorschriften intensiver kontrolliert. Dies bestätigen Erfahrungsberichte (auch aus Holland) über entsprechende Bußgeldzahlungen.

Da bei den meisten Charteryachten aus Sicherheitsgründen ein Funkgerät an Bord ist, ist auch das entsprechende Zeugnis erforderlich.
Immer mehr Vercharterer fordern den entsprechenden Nachweis.

Auch wenn Sie noch nie kontrolliert wurden, so bedenken Sie, dass bei einem möglichen Schadensfall die Versicherungen bei einem fehlenden Zeugnis eine Mitschuld des Skippers konstruieren können.
Dies gilt auch im Ausland, auch wenn dort die internationalen Bestimmungen scheinbar etwas lockerer gehandhabt werden.

Denken Sie an Ihre Sicherheit und die Ihrer Crew!
Mit dem Handy können Sie (je nach Abdeckung) telefonieren, aber keine wirksame Hilfeleistung organisieren.

Funk ist das effizienteste Rettungsmittel an Bord.
Innerhalb kürzester Zeit können Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden.

In unseren Kursen vermitteln wir nicht nur das notwendige Prüfungswissen, sondern Sie sind fit für die Praxis an Bord.

 

Deutschland hat wieder eine Küstenfunkstelle auf Kurzwelle für den Sprechfunkbetrieb

Nach 93 Jahren Betriebszeit wurde die Küstenfunkstelle Norddeich Radio 1998 geschlossen.

2012 hat nun DP07 Seefunk den Testbetrieb auf Kurzwelle aufgenommen und schließt an die 105-jährige Tradition des deutschen Küstenfunks an.

Rufname ist "Hamburg Radio"
Gesendet wird auf den Frequenzen im 12/13 MHz Bereich (13110/13146 kHz)
Zugeteilt wurden die ehemaligen Rufzeichen DAH und DAJ mit den jeweiligen Frequenzen von Norddeich Radio.

Zur Zeit werden folgende Gebiete erreicht:

Atlantik im Bereich Spanien, Portugal, Frankreich, Ärmelkanal, Azoren, Madeira und Kanaren

Mittelmeer, Schwarzes Meer
Nachdem DP07 im UKW-Bereich schon fast Kult geworden ist, wünschen wir auch einen erfolgreichen Start im KW-Bereich.

 

Jachtfunkdienst wird 2013 ersetzt durch den "Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt 2013"

Das Buch ist für Fahrzeuge bestimmt, die nicht den Ausrüstungsvorschriften des SOLAS-Übereinkommens unterliegen, aber mit einer Funkanlage / Funkempfangsgerät, Navtex oder GPS ausgerüstet sind.
Es enthält Angaben zu Wetter- und Warndiensten, Such- und Rettungsdiensten, Telekommunikationsdiensten, Funkortungsdiensten sowie Revierdiensten und die für die Kommunikation nötigen Frequenzen bzw. Kanäle.
Die Ausgabe ist ein Auszug aus dem „Nautischen Funkdienst“ und " Revierfunkdienst Nordsee bzw. Ostsee" für die Sportschifffahrt für die Gebiete Nordsee und Ostsee.

BSH Buch

Bezug über die Vertriebsstellen des BSH oder den Buchhandel
ISBN: 978-3-86987-398-5
BSH- Nr: 2155

Preis: 17,00 Euro


Binnenschifffahrtsfunk

Das aktuelle Handbuch und das Merkblatt „Verkehrssicherungssysteme auf Binnenschifffahrtsstraßen“

können Sie bei

http://www.wsv.de/fvt/handbuch/index.html

Hier finden Sie auch die Fragebögen für die UBI-(Gesamt- und Ergänzungs-)Prüfung
und

http://www.elwis.de/RIS-Telematikprojekte/Oeffentlichkeitsarbeit/Verkehrssicherungssysteme.pdf

herunterladen.



Binnenfunk Kanal 31 in den Niederlanden?

In den NL wird der Kanal 31 für die Verbindung zum Hafenmeister genutzt.
In Deutschland erworbene Anlagen haben jedoch diesen Kanal nicht frei geschaltet.
Abhilfe: Sprechen Sie mit Ihrem Verkäufer, er kann die Anlage entsprechend umprogrammieren.
 

Binnenschifffahrtsfunk in Belgien

Seit dem 01.01.2009 mussten motorgetriebene Wasserfahrzeuge mit mehr als 7 m Länge auf den belgischen Binnenwasserstraßen am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen. Das bedeutete zwei Anlagen zur gleichzeitigen Abhörung des Schiff-Schiff-Kanals als auch des Verkehrskreises Nautische Information (NIF)
(Zur Erinnerung: Binnenfunkanlagen haben keine 2-Kanal-Überwachungsfunktion -„ Dual-Watch“ -)

Diese Regelung ist bis auf Weiteres für Fahrzeuge unter 20 m ausgesetzt.
Die Funkausrüstungspflicht zur Teilnahme am Binnenfunk besteht allerdings weiterhin.
Es genügt jetzt eine Binnen-UKW-Anlage.



 

AIS (Automatisches SchiffsIdentifizierungs System)

Automatic Identification System. Auch: UAIS Universal Automatic Identification System

Einen weiteren Beitrag zur Sicherheit auf See bringt das neue System. Mit AIS identifizieren sich Schiffe (Name/Rufzeichen, Art des Schiffes, Abmessungen wie Länge und Breite) und geben ihre Position, Kurs und Geschwindigkeit sowie weitere Daten für andere eindeutig bekannt.

Weitere INFO


Deutscher NAVTEX-Dienst seit 29.08.2006 in Betrieb

Der DWD hat am 29.08.2006 offiziell den deutschen Sender Pinneberg in Betrieb übernommen.

Unter dem Kennbuchstaben L werden auf 490 kHz für deutsche See- und Küstengebiete routinemäßig
die entsprechenden Meldungen und Berichte verbreitet.

Infoblatt [PDF]

Headerfoto basiert auf "Segelboot auf Chiemsee" - © T. Belzner / PIXELIO
 

 
 

 

 


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(c) 2006-2018 - Letzte Änderung: 30.03.2022 00:38 - nach oben

 

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